des Pflegedienstes Rosalie
Sie möchten weiterhin ein Bad genießen oder benötigen anderweitig Unterstützung bei Verpflegung uns Transfer. Wir bieten Ihnen Unterstützung und Sicherheit bei der Körperpflege und Grundversorgung zu Hause. Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Kosten: Die grundpflegerische Versorgung gemäß SGB XI wird im Rahmen der Pflegesachleistung bei Vorhandensein eines Pflegegrades von der Pflegeversicherung übernommen.
Zuhause medizinisch gut versorgt – wir leisten professionelle Hilfe mit unserem ausgebildeten Fachpersonal und Unterstützen Sie oder Ihren Angehörigen bei der medizinischen Versorgung. Gemeinsam finden wir eine gute Lösung für Sie.
Kosten: Die Leistungen der medizinischen Behandlungs- und Krankenpflege gemäß SGB V werden von Ihrem Arzt verschrieben und von der Krankenversicherung (anteilig) erstattet.
Es sind vor allem die alltäglichen Dinge im Haushalt, wie Einkaufen, Putzen und Waschen, denen sich pflegebedürftige Senioren nicht mehr gewachsen fühlen. Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und wir finden eine geeignete Lösung für Sie und Ihre Angehörigen.
Kosten: Die Unterstützung bei der Haushaltsführung wird im Rahmen der Pflegesachleistung (SGB XI) bei Vorhandensein eines Pflegegrades von der Pflegeversicherung übernommen. Alternativ kann auch der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dafür eingesetzt werden.
Nicht nur bei den klassischen Pflegeleistungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mit unserem speziell ausgebildeten Pflegedienst begleiten und unterstützen wir Sie in jeder Lebenslage. Mit Fingerspitzengefühl und Wertschätzung begleiten wir auch dementiell erkrankte Menschen und Menschen mit körperlicher Behinderung in Ihrem Alltag.
Kosten: Für Betreuungsleistungen stellt die Pflegeversicherung jeden Monat einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung.
Nicht immer ist ausreichend Zeit für die erforderliche Pflege vorhanden Ihrer Liebsten, wenn Sie beispielsweise aufgrund privater Termine oder auch einer benötigten Auszeit, verhindert sind. Ob nur stundenweise oder für mehrere Tage unterstützen wir Sie gerne.
Kosten: Die Kosten für Verhinderungspflege werden innerhalb eines jährlichen Gesamtbetrages von 1612 Euro vollumfänglich von der Pflegeversicherung erstattet. Auch ist weiterhin ein Übertrag der halben Kurzzeitpflege (zusätzlich 806 Euro) auf die Verhinderungspflege möglich.
Wir bieten Ihnen entlastende Alltagshilfen in Form verschiedenster Leistungen. Sie benötigen eine Begleitung zum Arzt oder kommen nicht mehr selbst dort hin. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei Ihren Belangen.
Kosten: Ein Großteil unseres zusätzlichen Entlastungsangebots wird von Sozialversicherungsträgern, wie der Pflege- oder Krankenkasse, übernommen. Individuelle Kostenrechnungen erhalten Sie jederzeit von unseren Mitarbeitern.
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen einen Angehörigen von uns betreuen zu lassen und eine individuelle Beratung übe unsere Angebote, Vermittlung von ergänzenden Pflegeangeboten oder eine Beratung über die Finanzierung solcher Leistungen wünschen, so können Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin mit uns vereinbaren.